19.03.2018 08:58
Auch im Jahr 2018 stellt das Land Nordrhein-Westfalen Landesmittel zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung.
Der Antrag ist beim Landessportbund NRW ab sofort bis einschließlich 06.06.2018 zu stellen. Bitte stellen Sie den Antrag fristgerecht innerhalb dieses Zeitraums, denn die nachträgliche Berücksichtigung eines nach Fristablauf eingegangenen Antrags kann nicht zugesichert werden.
Die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der Übungsarbeit kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://go.lsb.nrw/richtlinien2018uel
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das Förderportal des Landessportbundes NRW. Die für die Anmeldung benötigten Zugangsdaten (Vereinskennziffer + Kennwort) sind mit denen für die Vereinsverwaltung/Bestandserhebung identisch.
Folgen Sie dem nachstehenden Link, um direkt zum Förderportal weitergeleitet zu werden: http://go.lsb.nrw/antrag2018uel