Auch in diesem Jahr stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund
NRW Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der
Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem
Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw.
Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019
durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte
zuordnen lassen.
Für das Jahr 2019 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Neu: Mädchen und Frauen im Sport
Wie bereits im vergangenen Jahr können je Sportverein bis zu drei Anträge aus unterschiedlichen
Förderschwerpunkten gestellt und somit das gesellschaftliche Engagement des Sportvereins mit bis
zu 3.000 Euro gefördert werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Maßnahme dürfen 1.000 Euro
nicht unterschreiten.
Antragsverfahren 2019:
Eine Antragstellung ist ab dem 07.05.2019 möglich!
Die Anträge sind bis zum 31.07.2019 einzureichen. Nicht fristgerecht eingegangene Anträge können
berücksichtigt werden wenn nach Bewilligung der fristgerecht gestellten Anträge noch Fördermittel
vorhanden sind. Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres
Eingangs bewilligt werden.
14.12.2020 10:48