Ehrenordnung

Präambel
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ernennungen
§ 3 Ehrennadel
§ 4 Ehrenpreis
§ 5 Anträge
§ 6 Ehrungskommission
§ 7 Verleihung
§ 8 Besondere Rechte
§ 9 Widerruf
§ 10 Schlussbestimmung

 

 

Präambel

(1) Der KreisSportBund Kleve e.V. würdigt Verdienste um den Sport durch Ehrungen. Diese Ehrungen werden sowohl als Dank und Anerkennung für erworbene Verdienste und geleis-tete ehrenamtliche Mitarbeit als auch mit der Absicht vorgenommen, für zukünftiges Enga-gement zu motivieren.
(2) Diese Ehrenordnung ist die Grundlage für die Verleihung verschiedenster Ehrungen.

 

§ 1 Allgemeines

(1) Der KreisSportBund Kleve e.V. (KSB) ehrt Personen, die sich um den Sport verdient gemacht haben
  • durch Ernennung zum Ehrenmitglied oder zum Ehrenvorsitzenden oder
  • durch Auszeichnungen in Form
    • der bronzenen bzw.
    • der silbernen bzw.
    • goldenen Ehrennadel mit Urkunde bzw.
    • des Ehrenpreises des Kreissportbundes Kleve.

 

§ 2 Ernennungen

(1) Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer besondere Verdienste in einem Amt des Kreissportbundes, der Gemeinde- und Stadtsportverbände bzw. in seiner Mitgliedsorgani-sationen erworben hat.
(2) Zum Ehrenvorsitzenden/ zur Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer den Vorsitz des Kreissportbundes über mindestens 10 Jahre verdienstvoll geführt hat.

 

§ 3 Ehrennadel

(1) Die bronzene Ehrennadel des Kreissportbundes kann für langjährige besondere Leistungen an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder des Kreissportbundes und der Gemeinde- und Stadtsportverbände verliehen werden.
(2) Die Verleihung der Nadel setzt eine mindestens fünfjährige Tätigkeit voraus.
(3) Die silberne Ehrennadel des Kreissportbundes kann für langjährige besondere Leistungen an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder des Kreissportbundes und der Gemeinde- und Stadtsportverbände verliehen werden.
(4) Die Verleihung der Nadel setzt eine mindestens zehnjährige Tätigkeit voraus.
(5) Die Verleihung ist in der Regel nur an solche Vorstandsmitglieder möglich, die bereits mit der bronzenen Ehrennadel ausgezeichnet worden.
(6) Die goldene Ehrennadel kann für langjährige verdienstvolle Arbeit in einem Amt des Kreissportbundes und der Gemeinde- und Stadtsportverbände verliehen werden.
(7) Die Voraussetzung hierfür ist eine mindestens 15-jährige Tätigkeit.
(8) Die Verleihung ist in der Regel nur an solche Vorstandsmitglieder möglich, die bereits mit der silbernen Ehrennadel ausgezeichnet wurden.
(9) Mit der Ehrennadel können darüber hinaus Sportlerinnen und Sportler ausgezeichnet werden, die eine besondere sportliche Leistung in ihrer Sportart errungen haben (Medaille):
  • Bronzene Ehrennadel: Landesmeisterschaft im Verband
  • Silberne Ehrennadel: Deutsche Meisterschaft
  • Willy-Probst-Plakette: Europa- oder Weltmeisterschaft bzw. Olympische Spiele oder als Funktionär über 30 Jahre
(10) Darüber hinaus kann der Vorstand des Kreissportbundes Personen mit der bronzenen Ehrennadel ehren, die sich für die Förderung des Sports im Bereich des Kreissportbundes besonders verdient gemacht haben.

 

§ 4 Ehrenpreis

(1) Der Ehrenpreis des Kreissportbundes Kleve ist die höchste durch den Kreissportbund vergebene Auszeichnung. Er wird für außerordentliche Verdienste im Ehrenamt um den Sport verliehen.

 

§ 5 Anträge

(1) Antragsberechtigt für die Ernennung und für die Vergabe der Ehrennadel und des Ehrenpreises sind der Vorstand des Kreissportbundes, die Vorstände der Stadt- und Gemeindesportverbände und die Vorstände der Mitgliedsorganisation.
(2) Die Anträge müssen mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Ehrung schriftlich eingereicht werden und mit einer kurzen Begründung und der Auflistung der wahrgenommenen Ehrenämter der zu ehrenden Person versehen sein.

 

§ 6 Ehrungskommission

(1) Der Vorstand des Kreissportbundes beruft eine Ehrungskommission, die aus mindestens drei Mitgliedern besteht:
  • bisherige Ehrenvorsitzende des Kreissportbundes
  • zwei Mitglieder des Vorstandes des Kreissportbundes
  • ein Vertreter/-in der GSV/SSV
(2) Die Ehrungskommission bestimmt den Vorsitz.
(3) Der Vorsitz beruft die Sitzung ein und leitet diese.
(4) Von jeder Sitzung wird ein Protokoll angefertigt.
(5) Die Ehrungskommission prüft alle Anträge, die nach dem § 6 vorliegen und gibt mit dem Protokoll eine Empfehlung der zu ehrenden Personen an den Vorstand des Kreissportbundes.

 

§ 7 Verleihung

(1) Der Vorstand des Kreissportbundes entscheidet über die Empfehlung der Ehrungskommission mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
(2) Die Ernennungen nach § 2 erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
(3) Die Auszeichnung nach § 3 und § 4 werden im Vorstand des Kreissportbundes beschlossen, sie können im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, auch bei den Mitgliedsorganisationen, vorgenommen werden.

 

§ 8 Besondere Rechte

(1) Der Ehrenvorsitzende gehört, wie in der Satzung des KSB vermerkt, dem Vorstand mit Stimmrecht an.
(2) Die Ehrenmitglieder sind zu der Mitgliederversammlung einzuladen und haben dort Rederecht.
(3) Personen, die nach § 3 und 4 eine Ehrennadel und den Ehrenpreis erhalten haben, sind zu besonderen Veranstaltungen des Kreissportbundes, die mit der Auszeichnung in Verbindung stehen, einzuladen.

 

§ 9 Widerruf

(1) Eine Ehrung kann widerrufen werden, wenn der Betroffene/ die Betroffene sich als unwürdig erwiesen hat. Hierzu ist ein Beschluss des Vorstandes erforderlich.

 

§ 10 Schlussbestimmung

(1) Die Ehrenordnung wurde vom Vorstand des KSB Kleve am 23.04.2018 beschlossen.