Ehrenordnung
Präambel§ 1 Allgemeines
§ 2 Ernennungen
§ 3 Ehrennadel
§ 4 Ehrenpreis
§ 5 Anträge
§ 6 Ehrungskommission
§ 7 Verleihung
§ 8 Besondere Rechte
§ 9 Widerruf
§ 10 Schlussbestimmung
Präambel |
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(1) | Der KreisSportBund Kleve e.V. würdigt Verdienste um den Sport durch Ehrungen. Diese Ehrungen werden sowohl als Dank und Anerkennung für erworbene Verdienste und geleis-tete ehrenamtliche Mitarbeit als auch mit der Absicht vorgenommen, für zukünftiges Enga-gement zu motivieren. | |
(2) | Diese Ehrenordnung ist die Grundlage für die Verleihung verschiedenster Ehrungen. |
§ 1 Allgemeines |
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(1) |
Der KreisSportBund Kleve e.V. (KSB) ehrt Personen, die sich um den Sport verdient gemacht haben
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§ 2 Ernennungen |
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(1) | Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer besondere Verdienste in einem Amt des Kreissportbundes, der Gemeinde- und Stadtsportverbände bzw. in seiner Mitgliedsorgani-sationen erworben hat. | |
(2) | Zum Ehrenvorsitzenden/ zur Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer den Vorsitz des Kreissportbundes über mindestens 10 Jahre verdienstvoll geführt hat. |
§ 3 Ehrennadel |
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(1) | Die bronzene Ehrennadel des Kreissportbundes kann für langjährige besondere Leistungen an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder des Kreissportbundes und der Gemeinde- und Stadtsportverbände verliehen werden. | |
(2) | Die Verleihung der Nadel setzt eine mindestens fünfjährige Tätigkeit voraus. | |
(3) | Die silberne Ehrennadel des Kreissportbundes kann für langjährige besondere Leistungen an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder des Kreissportbundes und der Gemeinde- und Stadtsportverbände verliehen werden. | |
(4) | Die Verleihung der Nadel setzt eine mindestens zehnjährige Tätigkeit voraus. | |
(5) | Die Verleihung ist in der Regel nur an solche Vorstandsmitglieder möglich, die bereits mit der bronzenen Ehrennadel ausgezeichnet worden. | |
(6) | Die goldene Ehrennadel kann für langjährige verdienstvolle Arbeit in einem Amt des Kreissportbundes und der Gemeinde- und Stadtsportverbände verliehen werden. | |
(7) | Die Voraussetzung hierfür ist eine mindestens 15-jährige Tätigkeit. | |
(8) | Die Verleihung ist in der Regel nur an solche Vorstandsmitglieder möglich, die bereits mit der silbernen Ehrennadel ausgezeichnet wurden. | |
(9) |
Mit der Ehrennadel können darüber hinaus Sportlerinnen und Sportler ausgezeichnet werden, die eine besondere sportliche Leistung in ihrer Sportart errungen haben (Medaille):
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(10) | Darüber hinaus kann der Vorstand des Kreissportbundes Personen mit der bronzenen Ehrennadel ehren, die sich für die Förderung des Sports im Bereich des Kreissportbundes besonders verdient gemacht haben. |
§ 4 Ehrenpreis |
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(1) | Der Ehrenpreis des Kreissportbundes Kleve ist die höchste durch den Kreissportbund vergebene Auszeichnung. Er wird für außerordentliche Verdienste im Ehrenamt um den Sport verliehen. |
§ 5 Anträge |
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(1) | Antragsberechtigt für die Ernennung und für die Vergabe der Ehrennadel und des Ehrenpreises sind der Vorstand des Kreissportbundes, die Vorstände der Stadt- und Gemeindesportverbände und die Vorstände der Mitgliedsorganisation. | |
(2) | Die Anträge müssen mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Ehrung schriftlich eingereicht werden und mit einer kurzen Begründung und der Auflistung der wahrgenommenen Ehrenämter der zu ehrenden Person versehen sein. |
§ 6 Ehrungskommission |
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(1) |
Der Vorstand des Kreissportbundes beruft eine Ehrungskommission, die aus mindestens drei Mitgliedern besteht:
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(2) | Die Ehrungskommission bestimmt den Vorsitz. | |
(3) | Der Vorsitz beruft die Sitzung ein und leitet diese. | |
(4) | Von jeder Sitzung wird ein Protokoll angefertigt. | |
(5) | Die Ehrungskommission prüft alle Anträge, die nach dem § 6 vorliegen und gibt mit dem Protokoll eine Empfehlung der zu ehrenden Personen an den Vorstand des Kreissportbundes. |
§ 7 Verleihung |
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(1) | Der Vorstand des Kreissportbundes entscheidet über die Empfehlung der Ehrungskommission mit der Mehrheit seiner Mitglieder. | |
(2) | Die Ernennungen nach § 2 erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. | |
(3) | Die Auszeichnung nach § 3 und § 4 werden im Vorstand des Kreissportbundes beschlossen, sie können im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, auch bei den Mitgliedsorganisationen, vorgenommen werden. |
§ 8 Besondere Rechte |
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(1) | Der Ehrenvorsitzende gehört, wie in der Satzung des KSB vermerkt, dem Vorstand mit Stimmrecht an. | |
(2) | Die Ehrenmitglieder sind zu der Mitgliederversammlung einzuladen und haben dort Rederecht. | |
(3) | Personen, die nach § 3 und 4 eine Ehrennadel und den Ehrenpreis erhalten haben, sind zu besonderen Veranstaltungen des Kreissportbundes, die mit der Auszeichnung in Verbindung stehen, einzuladen. |
§ 9 Widerruf |
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(1) | Eine Ehrung kann widerrufen werden, wenn der Betroffene/ die Betroffene sich als unwürdig erwiesen hat. Hierzu ist ein Beschluss des Vorstandes erforderlich. |
§ 10 Schlussbestimmung |
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(1) | Die Ehrenordnung wurde vom Vorstand des KSB Kleve am 23.04.2018 beschlossen. |